Datenschutz

Edward Snowden hat die Gefahren des Internets eindrucksvoll in das kollektive Gedächtnis zurückgerufen. Die Diskussion um soziale Netze erinnert daran, was durch Auswertung von Daten alles möglich ist. Kunden- und Umsatzdaten sind für Unternehmen oft fast genauso wertvoll wie die Umsätze selbst.

Die Möglichkeiten bringen Verantwortung für Unternehmer mit.

Beim richtigen Umgang mit dieser Verantwortung unterstützt ein Datenschutzbeauftragter: Er kennt die gesetzlichen Vorschriften und die technischen Möglichkeiten, um mit der Verantwortung richtig umzugehen.

Datenschutz ist Kundenservice:

Durch die Gewährleistung von Datenschutz zeigen Sie als Gschäftsführer, daß Sie Ihre Kunden und ihre Bedürfnisse ernst nehmen. Ein Datenschutzbeauftragter unterstützt dabei durch seine Beratung.

Datenschutz ist auch eine gesetzliche Anforderung

Das Bundesdatenschutzgesetz schreibt in §4 Abs. 1 vor, wann ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen ist. Die Anforderungsschwelle ist relativ niedrig. Zumal auch ohne die Pflicht zur Bestellung der Geschäftsführer für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften haftet. Die meisten Unternehmer möchten sich aber auf andere Fragen konzentrieren können, als die penible Einhaltung der durch ihre Interdiszplinarität recht komplexen Datenschutzvorschriften. Ein externer Datenschutzbeauftragter übernimmt diese Aufgaben und entlastet so.

Denn das Datenschutzgesetz sieht zudem eine Meldepflicht für "Verfahren" vor, die entfällt, ist ein Datenschutzbeauftragter bestellt.

Datenschutz ist interdisziplinär

Datenschutz erfordert die Auslegung von Gesetzen und deren Umsetzung in konkrete IT-Maßnahmen. Dazu ist einerseits eine gute Kenntnis der entsprechenden Gesetze, inklusive der zugehörigen Kommentare und Entscheidungen nötig, andererseits aber auch - wie es der Gesetzgeber formuliert - Fachkunde aus der Informatik.

Das Lesen und Bewerten von Gesetzestexten ist für viele Informatiker schwierig, zwar ist die Logik vergleichbar, doch die Begrifflichkeiten, Abhängigkeiten, Sonderfälle usw. sind komplex. Andererseits sind oftmals Juristen nicht unbedingt im technischen Bereich zu Hause. Für die Praxis bedeutet das: Ideal wäre ein Team. Doch - neben anderen Einschränkungen - das sieht das Gesetz nicht vor.

Daher biete ich eine seltene Kombination: Als Professor für IT-Sicherheit mit einem zusätzlichen rechtswissenschaftlichen Studium kann ich das geforderte Know-How aus beiden Welten bieten. Zudem verfüge ich über ein Netzwerk von Spezialisten, auf die ich bei schwierigen Detailfragen zurückgreifen kann.

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